DIN EN 12640: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung

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update Aktualisiert am: 08.08.2024

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Ladungssicherungs-Profis

DIN EN 12640


Diese Europäische Norm ist von größter Bedeutung für die Mindestanforderungen und Prüfung von Zurrpunkten, die in Fahrzeugen festmontiert sind oder dort nachträglich angebracht werden. Zurrpunkte dienen der Aufnahme von Zurrmaterialien wie Zurrgurten oder Spanngurten sowie von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen oder Haken oder Ösen. Beim Verzurren von Ladung im Rahmen der Ladungssicherung sind sie somit unersetzlich. Da Zurrpunkte beim Transport größten Belastungen ausgesetzt sind, bedarf es Normen und Regeln, wie diese beschaffen sein müssen und wie sie verwendet werden dürfen. Neben anderen Richtlinien, die die Verwendung von Zurrpunkten beschreiben (DIN ISO 27956, VDI Richtlinie 2700) enthält die DIN EN 12640 juristisch verbindliche Angaben zu:


  • Anforderungen an Zurrpunkte (hinsichtlich Beschaffenheit, Anbringung, Winkelanforderungen, Festigkeit, Belastbarkeit, Anzahl und Anordnung, Anbringung an der Stirnwand)
  • Verifizierung (Festigkeit)
  • Prüfung (zulässige Prüfverfahren, anzuwendende Prüfkräfte, Belastbarkeiten)
  • Kennzeichnung und Identifizierung (Gestaltung der Kennzeichnung, zulässige Betriebswinkel)
  • Instandhaltung

Hinsichtlich der Verwendung von Zurrpunkten in Nutzfahrzeugen und Anhängern existieren in der Norm Vorgaben für Mindestanforderungen und Prüfungen.

Die Aktualisierung/Novellierung der DIN EN 12640


Nach fast 20 Jahren ersetzt die DIN EN 12640:2020-05 die bislang in Deutschland geltende Norm DIN EN 12640:2001-01. Mit der Neufassung der Norm ändern sich ihre Geltungsbereiche, der Adressatenbereich sowie die Anforderungen an einzuhaltende Zurrwinkel. Die neu novellierte Norm bezieht sich nicht mehr exklusiv auf Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen, sondern auch auf „intermodale Ladeeinheiten“. Nutzfahrzeuge und intermodale Ladeeinheiten werden dabei unter dem Begriff „CTU“ (Cargo Transport Unit), also „Güterbeförderungseinheit“, zusammengefasst. Davon werden jedoch unter anderem Fahrzeuge gemäß ISO 27956 wie etwa Lieferwagen oder Kastenwagen ausgenommen. Die DIN ISO 27956 enthält hinsichtlich der geforderten Festigkeiten, Ausgestaltung und Anordnung eigene Vorgaben für Nutzfahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen. In der DIN EN 12640 beträgt die zulässige Zugkraft von Zurrvorrichtungen auf der Ladefläche bei Fahrzeugen über 3,5 bis einschließlich 7,5 t Gesamtmasse 800 daN, über 7,5 bis einschließlich 12,0 1.000 daN und über 12,0 t GM 2.000 daN. Neuerdings werden in der DIN EN 12640:2020-05 auch „Mindestzurrkräfte“ für Fahrzeuggesamtmassen bereits ab 750 kg normiert. In einem weiteren Teil der Aktualisierung wird nun auch die kombinierte Verwendung von einzelnen Zurrpunkten etwa mit bereits vorhandenen Zurrpunktsystemen beschrieben. Bestimmungen zu Anordnung, Anzahl und Abständen von Zurrpunkten wurden auf Basis der EN 12640:2019 weiterentwickelt.

Ziele der DIN EN 12640:2020-05


Ziel der Weiterentwicklung der vorherigen Norm sind ein höheres Maß an Eindeutigkeit, ein praktikablerer Anwenderbezug und eine größere Rechtssicherheit. Ein weiteres Ziel besteht in der internationalen Geltungsausweitung. So ist die Norm fortan auch gültig in den Ländern Türkei, der Republik Nordmazedonien und Serbien - ein erheblicher Schritt in Richtung internationaler Transportsicherheit.

Zurrwinkel


Die bei der Verwendung von Zurrpunkten einzuhaltenden Zurrwinkel werden neu beschrieben und präzisiert. In einem übersichtlichen Schaubild wird dies in der DIN nachvollziehbar dargestellt. Die wichtigste Änderung ist eine Relativierung der bislang festgelegten mindestens 30° des Zurrwinkels α, also des Vertikalwinkels zwischen Ladefläche und Zurrmittel. Dieser Mindestwinkel führte in der Vergangenheit zu Unsicherheiten, da bei verschiedenen Arten der Direktzurrung unter Einhaltung dieses Winkels auf eine wirksame Ladungssicherungsmethode verzichtet werden musste.


Umreifungen/Buchtlashing


Insbesondere bei der Umreifung des Ladegutes oder seitlichen „Buchtlashings“ war der Mindestwinkel von 30° nicht einzuhalten. Dabei war fraglich, inwieweit die Zurrvorrichtungen Kräften in seitlicher Richtung im Grenzbereich standhalten konnten. Die Neuformulierung einer normgerechten Anbringung der Zurrmittel gewährleistet nunmehr die Anwendung wirksamer Methoden der Ladungssicherung auch bei geringeren Vertikalwinkeln.

Zurrpunktsysteme


Die aktualisierte Norm trifft nun auch Aussagen in Bezug auf „Mehrpunkt-Zurrsysteme“ wie Zurrschienen oder seitliche Lochleisten und nicht wie bislang nur zu einzelnen Zurrpunkten. Somit trägt sie dem aktuellen technischen Standard in der Fahrzeug- und Ladungsträgerkonstruktion Rechnung. Dem zufolge wird auch die kombinierte Verwendung einzelner Zurrpunkte in Verbindung mit Zurrpunktsystemen thematisiert. Für Mehrpunkt-Zurrsysteme wird angegeben, wie viele Zurrmittel pro laufendem Meter eingehängt werden dürfen, ohne die geforderten Höchstbelastbarkeiten zu überschreiten. Der sogenannte Referenzhaken, der eine normgerechte Verwendung der Zurrpunkte garantiert, wird ebenfalls neu definiert. Dabei handelt es sich um einen doppelten Spitzhaken, es können jedoch in der Praxis auch andere Haken verwendet werden, die der Norm entsprechen.


Abstände, Anzahl und Anordnung von Zurrpunkten


Im Hinblick auf Anzahl, Anordnung und Abstände der Punkte wurde die zuvor geltende Regelung weiterentwickelt. Die geforderten Abstände der Zurrpunkte zueinander und zu den vorderen und hinteren Stirnwänden der CTU werden weiterhin exakt definiert, die seitlichen Abstände zu den Laderaumkanten werden hingegen nicht mehr mit genauen Maßangaben beschrieben. Somit wurden die zulässigen Abstände zueinander in Längsrichtung verkürzt und es wird eine Regelmäßigkeit der Abstände untereinander gefordert. Die Abstands-Berechnungsformel der Zurrpunkte zueinander wurde dem zur Folge angepasst. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Zurreinrichtungen anbringen zu können. Diese sind selbstverständlich ebenfalls bei der normgerechten Prüfung und Kennzeichnung zu berücksichtigen.

Wartung und Instandhaltung


Zwecks erhöhter Sicherheit bei der Anwendung werden in der Neufassung der DIN EN 12640 weitergehende Informationen in den Bedienungsanleitungen zu den unterschiedlichen Zurrvorrichtungen der normgerechten CTU gefordert. Neu ist dabei, dass die Hersteller den Anwendern auch Vorgaben und Beschreibungen für die Wartung und Instandhaltung ihrer verwendeten Zurrvorrichtungen zur Verfügung stellen müssen.


Prüfverfahren zur Belastbarkeit der Zurrpunkte


Auch das Prüfverfahren zur Belastbarkeit der Zurrpunkte oder Zurrpunktsysteme wurde weiterentwickelt. Es wird nun eine zweifache Prüfung mit jeweils unterschiedlich einzuleitenden Kräften in die vorhandenen Punkte und Zurrsysteme gefordert. Bei der Prüfung von Einzel-Zurrpunkten ist ein Referenzhaken zu verwenden. Die Prüfung von optionalen Zurrpunkten oder Mehrpunktzurrsystemen muss mit geeigneten Zurrmitteln vorgenommen werden. Im Anhang des Kapitels findet sich ein Muster-Prüfzeugnis sowie ein Muster-Prüfbericht. Diese verlangen weitreichende Klassifizierungen zu den jeweils verbauten Zurrvorrichtungen sorgen damit für eine bessere Transparenz der Normvorgaben und deren Umsetzung.

Schulungen zur DIN EN 12640:2020-05


Ladungssicherungsexperten weisen darauf hin, dass die Novellierung der Norm zu erheblichem Schulungsbedarf bei allen Verantwortlichen in der Transport- und Logistikbranche führt. Da Versender, Verladepersonal und Fahrer gemeinsam für die ordnungsgemäße Ladungssicherung auf Fahrzeugen verantwortlich sind, ist es notwendig, dass alle mit der Ladung betrauten Personen die technischen Voraussetzungen der LaSi verstanden haben und aktiv anwenden können. Achten Sie daher stets auf die Ausbildung und Fortbildung der Personen, die in ihrem Betrieb mit dem Versand von Waren betraut sind. Kontrollorgane sind strikt angehalten, Verstöße gegen die anerkannten und gültigen Normen, Verordnungen und Richtlinien zu ahnden.

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