Die 10 Gebote der Ladungssicherung
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Aktualisiert am: 08.08.2024
Fachtexte von
Ladungssicherungs-Profis
Gebot 1: Ladung mit passenden Hilfsmitteln umfassend sichern und in geeigneter Weise verpacken!
- Sind alle erforderlichen Dokumente für den Transport vorhanden?
- Ist die Ware mit Ladungsträger fest verbunden?
- Ist die Wickelfolie einwandfrei und korrekt angelegt?
- Sind die Bänder einwandfrei?
Gebot 2: Gefahrenzettel an sichtbaren Stellen anbringen!
- Sind alle Gefahrengutzettel gut einsehbar?
- Wurde die Ladung ausreichend gesichert?
- Sind besondere Dinge zu beachten (bei Gefahrguttransporten)?
Gebot 3: Die Ladefläche und Ausstattung des Transporters auf die Ladung anpassen!
- Ist die Ladefläche frei von Schmutz?
- Sind alle Fahrzeugaufbauten unbeschädigt und funktionsfähig?
- Sind alle Klappen und Verriegelungen funktionsfähig?
- Sind alle Ausrüstungsgegenstände vorhanden
- Erfüllt der Transporter die Standards der StVZO §30?
Gebot 4: Vor Antritt der Fahrt die Ware erneut überprüfen!
- Wurde der Fahrer in die Ladungssicherung mit einbezogen? Wenn nicht, wurde die Ladungssicherung vor Antritt der Fahrt noch einmal überprüft?
- Wurde die Ladungssicherung vom Verlader und dem Fahrer gemeinsam überprüft?
- Wurde die durch § 23 StVO geforderte Abfahrtskontrolle durchgeführt?
Gebot 5: Ware immer formschlüssig laden!
- Bestehen Ladelücken? Wenn ja, sind die Ladelücken je laufendem Meter nicht größer als 3 cm und überschreiten in der Summe nicht 15 cm?
- Sind die vorangestellten Güter stabil genug, um die folgende Ladegüter abzustützen?
- Wurde die Ladung formschlüssig an die Rückwand angelegt?
Gebot 6: Ladelücken vermeiden oder mit geeigneten Hilfsmitteln ausfüllen!
- Wurden Ladelücken korrekt ausgefüllt und Ladungssicherungsnetze verwendet?
- Wurde die Ladung mit Antirutschmatten gegen verrutschen gesichert?
Gebot 7: Immer geeignete Sicherungsmittel verwenden und auf Belastbarkeit überprüfen!
Gebot 8: Lose Ladungsteile mit passenden Zurrgurten sichern!
Gebot 8: Lose Ladungsteile mit passenden Zurrgurten sichern!
Gebot 9: Unfallstellen immer ausreichend absichern und säubern!
- Wurde die Unfallstelle ausreichend abgesichert?
- Ist ein Warndreieck und eine Warnweste vorhanden und der Umgang bekannt?
- Wurden die erforderlichen Behörden benachrichtigt (Feuerwehr, Polizei, Umweltbehörden)?
Gebot 10: Ladungssicherung immer gewissenhaft durchführen und bei potenziellen Gefahren den Transport abbrechen!
- Bestehen potenzielle Gefahren mit der aktuellen Ladungssicherung?
- Ist der Transport verkehrssicher?